Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Unsere Provision von 7,14 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer ist bei gewerblich Handelnden wie ortsüblich vom Käufer zu zahlen, und zwar stets sofort nach Vertragsabschluss an uns. Gleiches gilt bei Gewerbemietverträgen, wobei die Provision 3,57 Nettokaltmieten inkl. Mehrwertsteuer beträgt und vom Mieter stets sofort nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen ist. Ab dem 23.12.2020 gilt: Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher und bei dem Objekt um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, und zwar stets sofort nach Vertragsabschluss an uns. In diesem Fall werden wir in gleicher Höhe vom Verkäufer vergütet.
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Information nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so gilt als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.