Altbauvilla in Frohnau
Daten + Fakten
Beschreibung
Die angebotene Villa wurde ca. im Jahr 1933/1934 in Frohnauer Toplage auf einem ca. 1.500 m² großen Grundstück errichtet. Verkauft wird ein Grundstücksanteil von ca. 1.375 m². Die Villa verfügt aktuell über ca. 308 m² Fläche im Erdgeschoss und Obergeschoss. Zusätzliche ca. 125 m² Nutzfläche bietet der Keller.
In den Jahren 2008-2011 wurde das Objekt zur Büronutzung umgebaut. Neben WCs im EG und OG ist im Keller ein Duschbad vorhanden. Im Obergeschoss ist eine kleine Teeküche eingebaut. Die Kellerräume wurden teilweise als Büro- und Lagerflächen genutzt. Zur Gartenseite wurde ca. 2012 ein zweigeschossiger Anbau errichtet. Das Dachgeschoss ist unausgebaut.
Für eine zukünftige Wohnnutzung sind Umbaumaßnahmen erforderlich. Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgen durch eine Gaszentralheizung. Eine Garage ist vorhanden. Das gepflegte, parkartige Grundstück verfügt über ein Holzgartenhaus und eine Beregnungsanlage.
Gesetzliche Pflichtangaben zum Energieausweis: Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 399,1 kWh/(m²*a), wesentlicher Energieträger: Erdgas, Energieeffizienzklasse H, Baujahr 1934.
Lage
Die angebotene Altbauvilla liegt im begehrten Norden Berlins im wald- und wasserreichen Bezirk Reinickendorf in Frohnau. Frohnau zählt zu den besten Wohnlagen Berlins und bietet Ihnen einen hohen Wohn- und Freizeitkomfort mit Vorstadtcharakter. In unmittelbarer Nähe liegen Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sowie ein Tennisclub und ein Reitclub.
Fußläufig erreichen Sie die beiden schön gestalteten, zentralen Plätze Frohnaus, den Ludolfinger und den Zeltinger Platz. Hier befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs und auch der S-Bahnhof Frohnau (S1). Mit der Bahn sind Sie in weniger als 30 Minuten in der Berliner City. Ebenfalls nur wenige Meter vom Haus entfernt befinden sich die Haltestellen der Buslinien 125 und 220.
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Ihre Fragen,unsere Antworten.
Was bedeutet der Widerrufsrecht bei Immobilien?
Das Widerrufsrecht bei Immobilien bezieht sich auf den Fall, wenn ein Verbraucher einen Makler beauftragt hat, um eine Immobilie zu erwerben oder zu mieten. Gemäß dem Fernabsatzgesetz hat der Verbraucher dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ihm erlaubt, ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Das bedeutet, dass der Verbraucher innerhalb dieser Frist den Maklervertrag kündigen und von dem geplanten Immobiliengeschäft zurücktreten kann. Das Widerrufsrecht muss in Textform ausgeübt werden, das heißt, der Verbraucher muss dem Makler einen schriftlichen Widerruf per E-Mail oder Brief senden.Wichtig zu beachten ist jedoch, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn der Verbraucher selbst aktiv nach der Immobilie gesucht hat und der Makler nur bei der Vermittlung geholfen hat. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Maklerleistung vollständig erbracht wurde und der Vertrag somit erfüllt wurde.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
In der Regel betragen die Kaufnebenkosten beim Kauf einer Immobilie zwischen 12-15% des Kaufpreises. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision sowie gegebenenfalls weitere Kosten wie die Kosten für eine Finanzierungsberatung oder eine Wertermittlung.
Ab welchen Zeitpunkt zahle ich als Käufer die Maklergebühr?
Wenn der Käufer laut Vertrag zur Zahlung der Maklergebühr verpflichtet ist, dann muss er diese erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Immobiliengeschäfts zahlen. In der Regel wird die Courtage vom Makler eingefordert und kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt dann meist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Kaufpreises und der Finanzierungskonditionen. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital einplanen.
Muss der Makler die Identität der Käufer prüfen?
Ja. Ein Immobilienmakler muss laut Geldwäschegesetz die Identität seiner Kunden feststellen und überprüfen. Bei Unternehmen wird das Handelsregister eingesehen. Der Berufsverband IVD empfiehlt, die Identitätsprüfung im Maklerauftrag festzuhalten.